Re:Re: SFN-Zuschläge

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#73271
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

SFN-Zuschläge sind eindeutig sv-pflichtig.

Lohnausfallsprinzip muss gezahlt werden, egal ob Krankenstand oder Feiertag.
Wir haben gemäß § 68 Abs. 7 jedoch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung:
Steuerfreie Bezugsbestandteile, die im Krankentgelt weiterbezahlt werden, bleiben frei, im Urlaubsentgelt werden sie pflichtig.

LG