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29. Oktober 2008 um 8:44 Uhr
#69767
Teilnehmer
Hallo!
Es gilt immer nur die Beschäftigung am Stichtag. Alles weitere braucht dich nicht zu interessieren. Wenn der Dienstnehmer im nächsten Jahr in Pension geht, kann er das Service-Entgelt von der GKK zurückfordern.
LG Daniela