Re:Re: Selbstmord – Arbeitsrechtlich

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#69524
Martin
Teilnehmer

Schönen Sonntag!

Ich sehe es eher wie einen „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ da der Tod des Dienstnehmers „willkürlich“ passierte.
Dies ist aber genau zu prüfen. Totenschein des Arztes, oder ?ähnliches.
D.h. wie Roland beschrieben: keine Abfertigung „alt“
Kürzungsmöglichkeit bei Sonderzahlungen wenn der KV dies erlaubt,
Urlaubsersatzleistung entfällt für das laufende Jahr entfällt bei unber. vorz. AUstritt (§10 /2 UrlG).
UEL ist SV-frei.

Die Restzahlung nur an Notar, bzw. Verlassenschaftsgericht machen. (Siehe Kapitel 32.1.7 aus PV in der Praxis)
Tipp an den Rechtsnachfolger: Bei der Jahresveranlagung gibt es für´s Sterbejahr (und falls davor nicht gemacht) noch Geld vom Finanzamt.