Re:Re: Selbstängige Tätigkeit – Geringfügiges Dienstverhältnis

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#72515
Roland
Teilnehmer

Hallo Elisabeth!

Alles richtig interpretiert – keine Zusammenrechnung ASVG-GSVG.

Und die tägl. Geringf.grenze findet keine Anwendung, da DV auf unbestimmte Zeit oder doch länger als 1 Kalendermonat abgeschlossen.

LG