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16. Februar 2011 um 12:17 Uhr
#72515
Roland
Teilnehmer
Hallo Elisabeth!
Alles richtig interpretiert – keine Zusammenrechnung ASVG-GSVG.
Und die tägl. Geringf.grenze findet keine Anwendung, da DV auf unbestimmte Zeit oder doch länger als 1 Kalendermonat abgeschlossen.
LG