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1. Oktober 2014 um 8:29 Uhr
#73932
Teilnehmer
Sechstelüberhang wird nach ESTG § 67/10 versteuert. = Nicht Sechstelerhöhend.
Freibetrag gilt für Beträge im J/6tel.
Weihnachtsgeld besser im DEZEMBER auszahlen. Da ist das J/6tel höher.
