Re:Re: Sechstelüberhang bei unterjährigem Eintritt

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#73932
Martin
Teilnehmer

Sechstelüberhang wird nach ESTG § 67/10 versteuert. = Nicht Sechstelerhöhend.
Freibetrag gilt für Beträge im J/6tel.
Weihnachtsgeld besser im DEZEMBER auszahlen. Da ist das J/6tel höher.