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16. Februar 2012 um 23:46 Uhr
#73133
steve
Mitglied
Hallo!
Ich hätte hierzu ebenfalls eine Frage: Wie siehts für den Fall aus dass nach dem arbeitsrechtlichen Ende noch eine Urlaubsersatzleistung gezahlt wure – im Monat der UE bzw. wenn die UE in die Folgemonate reicht: Ich hab zwei unterschiedliche Quellen gefunden – die aber etwas anderes erzählen.
Die OÖGKK meint es liegt Schwerarbeit vor:
Die WGKK meint nein (S. 9)
http://www.wgkk.at/mediaDB/Dienstgeberinformation_03_2008.pdf
Gibts tatsächlich unterschiedliche Bestimmungen oder ist bloß eine Quelle veraltet?
Danke schonmal im Voraus