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17. März 2009 um 23:57 Uhr
#70320
Roland
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Sachlich nicht gerechtfertigt bleibt sachlich nicht gerechtfertigt, auch wenn die Nachfolgerin bereits eingestellt wurde.
Somit wird der Ablauf der Befristung bis zum Tag vor Beginn der Wochenhilfe gehemmt.
Einziger Ausweg, um der „doppelten Kostenbelastung“ zu entkommen:
Das DV der neuen DN bereits in der Probezeit auflösen, oder sogar davor, wenn sie noch gar nicht da ist (klingt beinhart, ist aber so möglich).
LG