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9. November 2015 um 17:12 Uhr
#74181
Martin
Teilnehmer
Das sind ja seltsame Drohungen der AK.
Was sagt die Rechtshilfe der Wirtschaftskammer zu dem Fall?
Wenn der Nettobezug nicht ausbezahlt wird,
dann machst Du eine Rückverrechnung mit „Rückzahlung Arbeitslohn“?
Halte uns am laufenden… Wie ein Fernsehkrimi mit Fortsetzungen.