Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? › Re:Re: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkei
30. Oktober 2015 um 7:33 Uhr
#74170
Teilnehmer
Kriminelle Handlungen sind auch nicht durch den Gemütszustand während der Schwangerschaft entschuldbar.
Mein Rat: Beratung durch Anwalt (Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer)