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22. Juni 2011 um 11:35 Uhr
#72743
StephanieS
Mitglied
Hallo Roland!
Zu deiner Information:
Lt. Auskunft Gebietskrankenkasse muss ich hier gar nichts melden, da man die Karenz bis zu einem halben Jahr verlängern kann
Wir sollen eine Karenzverlängerung bis zum Beginn vom 3. Mutterschutz vereinbaren (das geht sich genau innerhalb der halb-Jahres-Frist aus). Die Vereinbarung sollte enthalten, dass kein Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaub besteht.
Mal wieder was dazu gelernt! 😉