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21. Juni 2011 um 22:48 Uhr
#72740
Roland
Teilnehmer
Hallo Stephanie!
Ist meldungstechnisch dann sowieso schon ein Problem.
Man könnte theoretisch auch die 2 Wochen mit „echtem Urlaub“ überbrücken (sofern er vorhanden ist, Anspruch fällt ja während der Schutzfristen an) und dann den unbezahlten Urlaub vereinbaren.
Meldungen bitte dann direkt mit GKK abstimmen; die verstehen sich eh als „Servicebetrieb“.
LG