Re:Re: schwanger in karenz

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#72740
Roland
Teilnehmer

Hallo Stephanie!

Ist meldungstechnisch dann sowieso schon ein Problem.
Man könnte theoretisch auch die 2 Wochen mit „echtem Urlaub“ überbrücken (sofern er vorhanden ist, Anspruch fällt ja während der Schutzfristen an) und dann den unbezahlten Urlaub vereinbaren.

Meldungen bitte dann direkt mit GKK abstimmen; die verstehen sich eh als „Servicebetrieb“.

LG