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30. Dezember 2008 um 23:19 Uhr
#69997
Roland
Teilnehmer
Hallo oest!
Für die „nur“ 3 Karenzen pro Jahr ist die Antwort aber perfekt ausgefallen.
Einen kleinen Zusatz habe ich noch, was die DN betrifft:
Das Wochengeld wird für sie (erfreulicherweise) nach dem Verdienst bemessen.
Wenn der Mutterschutz nämlich noch während der Karenz eingetreten wäre, hätte sie nur um ein 80% erhöhtes Kinderbetreuungsgeld erhalten.
LG