Re:Re: Schutzfrist

#66427
Anonymous
Teilnehmer

Ich habe die Lösung inzwischen gefunden! Die Zeiten des individuellen und des generellen Beschäftigungsverbotes sind zusammenzurechnen. Das bedeutet, ergeben beide zusammen mindestens 8 Wochen ( 56KT ), bewirkt dies keine Verlängerung der Schutzfrist im Falle einer vorzeitigen Geburt! Dennoch danke! Lg. Alexander