Re:Re: Schmutzzulage bei Überschreitung der 360-Euro Grenze

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#71374
Roland
Teilnehmer

Hallo Obi!

Nein, da bin ich der festen Meinung, dass sie sv-frei bleibt, weil sie dem Grunde nach ja steuerfrei ist (war) und nur durch die betragsmäßige Begrenzung im Steuerrecht nicht zur Gänze berücksichtigt werden konnte.

LG