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22. März 2008 um 11:57 Uhr
#69106
Teilnehmer
Liebe Sylvia!
Theorie: Monatlich genaue Aufzeichnungen und Abrechnung
I.d. Praxis rechnen viele auch nur einen Monat pflichtig und hatten noch nie Beanstandungen.
Bei Ein- Austritt während des Jahres solltest Du diesen pflichtigen Betrag aliquotieren.
Leichter ist es, wenn Du monatlich mit 2 Lohnarten arbeitest: 11/12 frei und 1/12tel pflichtig. Hierbei kann man nicht darauf vergessen, und bei event. Krankenstand ist auch garantiert ein Teil auf der Entgeltsbestätigung.
