Re:Re: Schlechtwetterregelung -Ausscheiden aus SW eines DN möglich?

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#72429
angie
Teilnehmer

Hallo Mary! Nein, das geht nicht! Wir hatten dies mal bei einer Prüfung, da unser Lagerleiter keinen SW Beitrag bezahlt hat, weil wir in der Annahme waren, er muß das nicht, weil er ja nicht mal SChlechtwetterstunden hat, weil er ja im Lager arbeitet! Der Prüfer hat gesagt, er fällt aber genauso in das Gesetz und die Beiträge sind zu zahlen! Mußten es auch nachzahlen! Er hat mir dann auch gesagt, sogar eine Putzfrau fällt ins SChlechtwettergesetz, wenn sie zB. dem Bau KV unterliegt!
Lg!