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24. Januar 2011 um 14:00 Uhr
#72380
Teilnehmer
Was heíßt, der Sachbezug wird nicht abgezogen? Wird der Sachbezug für die Abgaben hinzugerechnet und dann aber nicht vom Nettogehalt wieder abgezogen? Oder wird der Sachbezug überhaupt nicht in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt?
In jedem Fall haftet immer der Dienstgeber für zu niedrig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (einschl. DN-Anteil), Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer. Lediglich die Lohnsteuer ist beim Dienstnehmer regressierbar.
