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10. Januar 2013 um 12:51 Uhr
#73442
Teilnehmer
Lieber Axel!
Meine Meinung dazu ist, dass er in seinem Fall, wo er auch auf der Straße vor der Firma „gratis“ parken darf, keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis hat.
Der Sachbezug ist dafür, dass jemand einen Gratisparkplatz erhält, für den andere zahlen müssten.
Euer DN hat ja seine „Parkberechtigung“ selber bezahlt. Er erspart sich nichts durchs Parken in der Garage.
Für eine GPLA würde ich „Beweise“ in seinen Akt legen.
Liebe Grüße
Biggi