Re:Re: Sachbezugsminderung durch öffentliche Verkehrsmittel

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#70144
Roland
Teilnehmer

Hallo Klaus!

Ja, das geht, aber der reduzierte SB gilt nur für die Sozialversicherung.
Siehe dazu großer Ortner Kapitel 20.3.1.1. Sonderregelung „Fahrtkostenersatz“.

LG