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1. Februar 2009 um 22:48 Uhr
#70144
Roland
Teilnehmer
Hallo Klaus!
Ja, das geht, aber der reduzierte SB gilt nur für die Sozialversicherung.
Siehe dazu großer Ortner Kapitel 20.3.1.1. Sonderregelung „Fahrtkostenersatz“.
LG