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9. Mai 2011 um 23:33 Uhr
#72664
Roland
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Am besten wirklich mit dem FA absprechen.
Meine Meinung dazu: Aufteilung des Sachbezugs auf beide mit gleichen Teilen (da die Wohnung ja sicher unstrittig von beiden zu gleichen Teilen benutzt wird).
LG