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8. Februar 2011 um 21:40 Uhr
#72479
Teilnehmer
Liebe Gaby!
Gemeinhin nimmt man dann den abgabenrechtlichen Wert (aliquot für den Kuraufenthalt).
Beispiel: KFZ-SB pro Monat 300,–. Der DN ist beispielsweise 23 KT auf Kur und für diesen Zeitraum wird das KFZ entzogen – Berechnung: 300,– : 30 x 23 = 230,– als (Brutto)Entschädigung. Wie gesagt, die 300,– SB müssen trotzdem normal angesetzt werden!
LG