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8. Februar 2011 um 7:58 Uhr
#72471
Gaby
Teilnehmer
Lieber Roland –
Vereinbarung bez. Nutzung eines Firmenpkw haben wir gar keine. Also da besteht mal kein Problem bezüglich Schadenersatz.
Du schreibst, bei Kur – wenn diese nicht den vollen Monat dauert, muss ich den SB voll ansetzen. Ich dachte den SB kann man aliquotieren?
Ich müsste also da der Krankenstand seit 7.2. bis voraussichtlich 13.3. besteht, im Februar den vollen SB ansetzen und im März aliquot mit dem ersten Arbeitstag nach Krankenstand?
Danke.
lg