Re:Re: Sachbezug während Krankenstand und Kur

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#72474
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Nein, voller Ansatz des Sachbezugs während der ganzen Monate Feb. und März.

Und: Du darfst dem AN sein Fahrzeug eigentlich gar nicht entziehen, da nichts vereinbart ist!!! (somit hast du sehr wohl das Schadenersatzproblem)

LG