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8. Februar 2011 um 9:25 Uhr
#72474
Roland
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Nein, voller Ansatz des Sachbezugs während der ganzen Monate Feb. und März.
Und: Du darfst dem AN sein Fahrzeug eigentlich gar nicht entziehen, da nichts vereinbart ist!!! (somit hast du sehr wohl das Schadenersatzproblem)
LG