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13. Oktober 2011 um 15:21 Uhr
#72949
Roland
Teilnehmer
Hallo Magda!
Welche Versicherung ist gemeint?
Wenn ein Sachbezug während der Karenz weiter gewährt wird, ist er sv-frei, aber LSt, DB, DZ und Komm.St. pflichtig.
Bei Bezahlung von Boni würde wohl richtigerweise in der SV in den Anspruchszeitraum gerollt werden müssen, in der Lohnsteuer ist es grundsätzlich ein Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2.
LG