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28. November 2013 um 8:14 Uhr
#73729
Teilnehmer
Hallo Matthias!
Zur Frage des PKW-Sachbezugs: Deine Ausführungen sind korrekt.
Der exakte Wert des (halben) SB bei 25.000,– Anschaffungskosten liegt bei 187,50 Euro.
Betreffend Garage: Ich vermute, dass ihr bei der Firma überall Parkraumbewirtschaftung habt.
Wenn es so ist, dann macht der SB für die Garage 14,53 aus, egal wie hoch die Kosten für die Garage sind.
Eventuelle Kostenersätze deinerseits reduzieren den SB.
Wenn dir aber der DG die Garage in der Nähe deiner Wohnung bezahlt, ist der volle Wert als SB anzusetzen, also die 135,– Euro.
Und richtig: Jedweder Kostenersatz reduziert die Sachbezüge.
LG