Re:Re: Sachbezug PKW vor Arbeitsantritt

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#73880
rkraft
Teilnehmer

Eindeutige Rechtsprechung oder eine gesicherte Aussage von den Vollzugsbehörden ist mir zu Ihrer Frage nicht bekannt.

Da die PKW-Nutzung vor Dienstantritt aber eindeutig mit dem (künftigen) Dienstverhältnis im Zusammenhang steht, ist meines Erachtens aus lohnsteuerlicher Sicht bereits ein lohnwerter Vorteil (= Sachbezugspflicht) gegeben. Die Folge davon wäre prinzipiell auch die DB-, DZ-, KommSt-Pflicht.
Für den Bereich der Sozialversicherung würde ich hingegen – analog einer Sachbezugsgewährung während eines ruhenden Dienstverhältnisses (zB Mutterschutz, Karenz) – mangels zugrunde liegender Erwerbstätigkeit für die Zeit vor Dienstantritt die Beitragspflicht verneinen.

Rainer Kraft
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