Re:Re: Sachbezug – PKW

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#66283
Anonymous
Teilnehmer

Wurde die Privatnutzung des Firmen-PKW’s mit der jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit übertragen, ist die Frage nur fallbezogen zu beantworten. Dazu ein Beispiel:

Die Privatnutzung ist nur im geringen Ausmaß gegeben (die dienstliche Nutzung des PKW’s überwiegt, es handelt sich um eine Nebenleistung des Dienstvertrags). Nach einer Umorganisation innerhalb des Unternehmens entfällt die dienstliche Nutzung des PKW’s: Der Widerruf und die damit verbundene Entgeltschmälerung ist wohl gerechtfertigt.
Handelt es sich aber nicht um eine Nebenleistung des Dienstvertrags, sondern um einen nicht unwesentlichen Entgeltbestandteil, ist (abhängig vom Entgeltverlust) eine (teilweise) Entschädigung zu gewähren.

Sollte Ihr praktischer Fall die zweite Frage betreffen, empfehle ich Ihnen (weil der Fall ein „heikler“ sein kann) die Abstimmung mit einem Arbeitsrechtler.

Liebe Grüße
Josef K.