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5. März 2010 um 9:38 Uhr
#71400
Karin86
Teilnehmer
Hallo Roland!
Vielen Dank für deine Antwort!
Dass nicht der Großhandels-Preis, sondern der Einzelhandels-Preis anzusetzen ist, habe ich eh so verstanden.
Ich werde wohl auch noch zur Sicherheit so eine § 90 EStG-Anfrage ans FA richten.
lg
Karin