Re:Re: Sachbezug beim Verkauf von Optionsscheinen

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#72230
Roland
Teilnehmer

Hallo Johann!

Ich hatte gehofft, dass jemand eine Antwort geben kann, der mit Optionen zu tun hat.
Scheint nicht so zu sein.
Aber bei deinem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass die Auszahlung an den DN pflichtig ist.
Das fällt mE auch nicht in die „alte § 3-Bestimmung“, nunmehr ist die Begünstigung (Einräumung der Option muss vor dem 1.4.2009 erfolgt sein – siehe RZ 90b LSt-RL) ja sowieso weggefallen.

Siehe dazu auch RZ 88 LSt-RL:
Optionen können nur dann Gegenstand der Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b
EStG 1988 sein, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres der Einräumung auch ausgeübt
werden. Dies ergibt sich daraus, dass § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 eine fünfjährige
Behaltefrist für die Beteiligung (und nicht für die Option) vorsieht.

Und RZ 90i ist sicher auch ganz nett für dich:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist eine tatsächliche
Optionsausübung, verbunden mit dem Erwerb der Beteiligung. Eine Abfindungszahlung des
Arbeitgebers in Höhe des fiktiven Vorteils bei Ausübung der Option ist nicht
steuerbegünstigt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer die erworbene Beteiligung
unmittelbar nach dem Erwerb wieder veräußert, ist für die Steuerbegünstigung nicht
schädlich.

LG