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3. Juli 2009 um 12:35 Uhr
#70725
Mathias
Teilnehmer
Hallo
die Lohnsteuerrichtlinien (sh. RZ 180 LStR) unterscheiden nicht zwischen Leasingfahrzeug und Mietfahrzeug. Für beide gelten die Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage. Sind die Anschaffungskosten nicht bekannt, nimmt man ersatzweise den Neupreis am Tag der Erstzulassung.
LG
Mathias