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12. März 2009 um 21:11 Uhr
#70296
Martin
Teilnehmer
Hallo Jack!
Völlig richtig:
der neupreis für den dienstgeber war damals schon um deinen eigenanteil reduziert.
deshalb würde ich den sachbezug jetzt auch vom niedrigeren wert ansetzen.
der damalige kostenzuschuß sollte aber noch beim kaufvertrag etc. dokumentiert sein, damit deine kollegin jetzt in den genuß des niedrigeren sachbezug kommt.