Re:Re: Sachbezug bei Autoübernahme im selben Konzern

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#70347
Martin
Teilnehmer

Hallo Jack!

Lohnsteuerrichtlinie 171

(4) Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt
der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei
unberücksichtigt. An Stelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen
Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) im Sinne
des Abs. 1 des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.

Deine Zuzahlung hat, wie ein Rabatt, den damaligen Kaufpreis gekürzt. – Deshalb gekürzter Sachbezug.

lg
martin