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8. Mai 2015 um 9:12 Uhr
#74082
Teilnehmer
Servus,
wenn ihm ein Auto zusteht, das Auto nur wegen Bildungskarenz zurück gegeben wurde, und es steht ihm wieder ein KFZ zu, würde ich den letzten Sachbezugswert in Abfertigung und UEL nehmen.
Wenn das Auto nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht, dann für weiteres Dienstverhältnis (z.B. Wechsel in den Innendienst) kein KFZ = Null Einrechnung.
Entscheidung laut „Anspruchsprinzip“.
