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27. Mai 2011 um 0:04 Uhr
#72695
Teilnehmer
Hallo Stephanie!
Aufrollverpflichtung nach wie vor (auch nach dem 15.2.) in der SV mit Korrektur BN und BGN, allerdings ist mit 15.2. in der Lohnsteuer „Schluss“ (wegen der Veranlagungen).
Versteuerung somit als „Nachzahlung“ für abgelaufene Kalenderjahre (am besten mit dem Softwarehaus klären bezüglich der „technischen“ Abwicklung).
LG