Re:Re: Ruhepause

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#71163
Roland
Teilnehmer

Hallo Michaell!

Nach 6 Stunden ist die Pause abzuhalten.
Siehe auch Originaltext aus Rauch: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“:
Nach § 11 Abs. 1 AZG ist nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren (ausnahmsweise sind nach § 11 Abs. 1 AZG auch 3 x 10 Minuten oder 2 x 15 Minuten zulässig). Ruhepausen sind keine Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG).

LG