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10. November 2008 um 19:24 Uhr
#69843
Daniela
Teilnehmer
Hallo Roland,
vorab mal Danke. Hab mir das Heft rausgesucht. Ganz schlau wurde ich daraus nicht. (Leider gabs kein Beispiel)
Kann ich Kurskosten plus Gehaltskosten gemeinsam wie eine „Rückzahlung Arbeitslohn“ in EINEM Bttobetrag rückverrechnen (SV frei, Lst eben wie Rückzhlg von Arbeitslohn)?
Wie ist das, wenn die AN gar nicht soviel verdient, dass sich der Rückzahlungsbetrag 1.mit der Endabrechnung ausgeht?
und sie 2. den Betrag sowieso auf zwei Teile zurückzahlen möchte?
nochmals Danke und schönen Abend
Daniela