Re:Re: Rückstellungen

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#69969
biggi
Teilnehmer

Die Rückstellungen werden für den Stichtag berechnet und zwar für alle, die da beschäftigt waren. Da macht es keinen Unterschied, ob das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr ident ist oder nicht.

Für die Abfertigungs-Rückstellung will mein Steuerberater auch immer wissen, was zum Bilanzstichtag an kommenden Austritten bekannt war und welche Summen dann bezahlt wurden.

Liebe Grüße

Biggi