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20. Oktober 2008 um 11:53 Uhr
#69722
Teilnehmer
Hallo Renate!
ja. – (sie bekommt ja mit/im Wochengeld eh aliquote Sonderzahlungen abgegolten…)
zu diesem Thema siehe auch dazu § 14 (4) MSchG:
Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insb. einmalige Bezüge in den Kalenderjahren, in die Zeiten des Bezugs von Wochengeld fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen.
Liebe Grüße, Andrea