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3. Dezember 2009 um 9:51 Uhr
#71165
Matthias S
Teilnehmer
Hallo Harry!
Unter § 12a des Kollektivvertrages für Angestellte der Metallindustrie ist die Aliquotierung der Sonderzahlungen bei Übertritt in ein Teilzeitverhältnis im laufenden Kalenderjahr geregelt – dort steht eindeutig dass die Sonderzahlungen zu aliquotieren sind.