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10. Dezember 2013 um 16:48 Uhr
#73741
ReMatBrw
Teilnehmer
Hallo Roland. Danke für die Info.
Was ist jedoch, wenn die Jahr in der DB zu viel bezahlt wurde schon geprüft worden sind und dies bei der Prüfung nicht aufgefallen ist. Ist hier noch eine Rückerstattung möglich, bzw. wann fängt die Verjährungsfrist zu laufen an (bzw. gibt es hier eine Verjährungsfrist)?
Danke für deine Hilfe. LG Rene