Re:Re: Rückforderung Reisekosten

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#70526
Roland
Teilnehmer

Servus Birgit!

Ich weiß gar nicht, was ich mit diesem DN machen würde ….. 🙁

Die Lohnsteuer ist auf alle Fälle regressfähig, die Reisekosten selbst nach Beurteilung von Verfalls- bzw. Verjährungsbestimmungen.

LG