Re:Re: Rückerstattung AUVA-Beitrag

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#68430
NathRiz
Teilnehmer

Hallo,

ich kontrolliere die AUVA Beiträge eigentlich immer.

Bei Arbeitsunfall oder Freizeitunfall nehme ich den Betrag, welcher auf dem AUVA Formular steht und multipliziere ihn mit 58,34%.
Bei Krankheit nehme ich auch den Betrag welcher auf dem AUVA Formular steht, aber erst ab dem 11. Kalendertag und multipliziere dann mit 58,34%. Beispiel: Ein AN war 15 Kalendertage krank. Betrag lt. Formular / 15 x 5 x 58,34% = Rückerstattung.