Startseite › Foren › Krankenstand › Rückerstattung AUVA-Beitrag › Re:Re: Rückerstattung AUVA-Beitrag
31. Juli 2007 um 16:38 Uhr
#68430
NathRiz
Teilnehmer
Hallo,
ich kontrolliere die AUVA Beiträge eigentlich immer.
Bei Arbeitsunfall oder Freizeitunfall nehme ich den Betrag, welcher auf dem AUVA Formular steht und multipliziere ihn mit 58,34%.
Bei Krankheit nehme ich auch den Betrag welcher auf dem AUVA Formular steht, aber erst ab dem 11. Kalendertag und multipliziere dann mit 58,34%. Beispiel: Ein AN war 15 Kalendertage krank. Betrag lt. Formular / 15 x 5 x 58,34% = Rückerstattung.