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11. März 2011 um 9:55 Uhr
#72584
Teilnehmer
Hallo IT-Techniker!
Auch wenn ich jetzt die Details des Falls nicht kenne, der Grundsatz lautet:
Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte fallen nicht unter dem Begriff „Reisezeit“, sondern unter dem Begriff „Wegzeit“, und diese stellt keine Arbeitszeit dar und ist daher grundsätzlich auch nicht zu entlohnen (außer der KV oder ev. der Dienstvertrag würde Gegenteiliges anschaffen).
LG