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13. Juni 2008 um 21:50 Uhr
#69322
Teilnehmer
Das regelt der KV.
Im Metaller ist z.B. geregelt,das nur vorübergehende auswärtige Tätigkeiten als Dienstreise gelten.
Wenn da die Arbeitnehmer immer auswärts sind,haben sie es bei Dienstvertragsunterzeichnung gewusst,und sind somit nicht steuerfrei,da keine Dienstreise vorliegt.
Meines Wissens nach,ist der KV- HAndel der einzige der Dienstreisen noch richtig regelt.