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20. September 2011 um 22:15 Uhr
#72861
Willi
Mitglied
Meines Wissens gibt’s zu genau diesem Sachverhalt eine nicht allzu alte OGH-Entscheidung (2008 oder 2009). Da ging es – wenn ich mich recht erinnere – um einen deutschen DN, der bei einem österreichischen Überlasser beschäftigt war und innerhalb Österreichs überlassen wurde. Die geforderten Ansprüche (Diäten, Kosten für wöchentliche Heimfahrt) wurden ihm allerdings nicht zugesprochen, weil festgestellt wurde, dass er wochenends in Österreich blieb (dort wo er auch während der Woche arbeitete) und daher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hatte.