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22. September 2011 um 12:49 Uhr
#72874
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Einen Auslandssatz gibt’s ja erst ab 5 Stunden Auslandsaufenthalt und die steuerliche Regelung stellt ab auf eine steuerfreie Zwölftelreglung (seit 1.1.2008) beginnend nach 3 Stunden und 1 Minute – wenn sie unterwegs sind. Der Auslandssatz ist somit frei – jedoch hast du bei einer Auslandsreise auch immer einen Inlandsanteil (weil ja von hier die Reise angetreten wird) und dieser ist teilweise pflichtig und teilweise frei – je nach dem welchen KV ihr verwendet und wie dieser im Verhältnis zu den 26,40 EUR der gesetzlichen max. Steuerfreigrenze steht.
lg Petra