Re:Re: Reisekosten – Anrecht oder nicht?

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#69506
IT-Techniker
Teilnehmer

Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen

Hallo.
Ja da hast du recht,für dich würde es eine „Reise“ geben.
Aber der Begriff „Reise“ müsste in deinem KV geregelt sein.
Wenn nicht,und das gibts bei wenigen KV,dann kannst du nur über den Jahresausgleich deine Unkosten abschreiben.
Aber dann alle Rechnungen aufheben.

Bzgl. neuer Reiseregelung meinte ich ,das ab 2008 neue,strengere Auflagen bzgl. Steuerfreier Diäten herrschen.
Auch wird der Begriff Dienstreise anders ausgelegt,sprich nur wenn im KV explizit angegeben,auch vom FA akzeptiert.

Leider haben es die Gewerkschaften verabsäumt,die Reise richtig zu definieren,auch ich habe im IT-KV nur schwammige festlegungen.
Einzig der Handel hat echte Reisefälle.

P.S: Dienstreisen sind ja nur dann Dienstreisen,wenn man den regulären Arbeitsplatz verlässt.Wenn einer aber im Aussendienst eingesetz wird,dann ist er ja mehrheitlich ausserhalb des firmensitzes tätig,also wusste er ja bei Dienstvertragsunterzeichnung,davon.