Re:Re: Reisekosten – Anrecht oder nicht?

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Samuel21
Mitglied

Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht genau, welcher KV für uns gilt. Bei Nachfrage in der Lohnverrechnung wurde mir gesagt, dass wir dem KV für „Gewerbe“ unterliegen. Nähere Auskünfte dazu habe ich leider nicht bekommen.

Der Begriff Dienstreise wird in meinem Vertrag in keinster Weise erwähnt. Was das „denn dein Gehalt inkludiert ja die Reisen ….“ angeht: Diesbezüglich steht in meinem Vertrag nichts. Der Punkt zum Gehalt lautet in meinem Vertrag wie folgt:

3. Gehalt:
3.1 Das monatliche Bruttogehalt wird einvernehmlich mit € xxx (in Worten: EURO xxx) festgelegt und wird vierzehn mal jährlich zur Auszahlung gebracht.

In den neuen Verträgen (alle Mitarbeiter, die nach 2005 angefangen haben) steht Folgendes:

3. Gehalt:
3.1 Das monatliche Bruttogehalt wird einvernehmlich mit € xxx (in Worten: EURO xxx) festgelegt und wird vierzehn mal jährlich zur Auszahlung gebracht. Mit der Gehaltszahlung gelten Reisekostenansprüche als abgegolten.

Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen, da es laut Auskunft der WKO in unserer Branche kein Dienstgebiet sondern nur einen Dienstort geben kann.

Welche neue Reiseregelung sprichst du da an? Kann ich aus dieser irgendeinen Nutzen für mich ziehen?

Danke schon mal für die Mühen.

mfg