Re:Re: Rechnung über Nebenverdienst bei Arbeitnehmerveranlagung

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Teilnehmer

Hallo,

„Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 € pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen. Andere Einkünfte sind solche, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, zB

+ Einkünfte aus einer (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft,
+ aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit,
+ aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag,
+ aus Vermietung und Verpachtung

Also wenn hier Einkünfte aus einem Freien Dienstvertrag vorliegen – muss bis zum Veranlagunsfreibetrag keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Übersteigen die Einkünfte den Betrag von 730,- wird der Freibetrag so eingeschliffen, dass der Freibetrag um den übersteigenden Teil gekürzt wird.

Bei 1000,-

1. 1000 – 730 = 270
2. 730 – 270 = 460 verkürzter Freibetrag

Man MUSS dann von sich aus eine Einkommensteuererklärung abgeben. (Pflichtveranlagung)