Re:Re: Quartalsprämie

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#69449
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Ich verweise noch einmal auf den Artikel in der PV-Info vom März 2007.
Einfach so machen bitte nicht, aber eine hieb- und stichfeste Vereinbarung im Dienstvertrag führt sicher zum gewünschten Ergebnis.
Nachstehend ein Auszug aus besagtem Artikel in der PV-Info:

„Der im Dienstvertrag geregelte Anspruch auf Jahresprämie sollte daher durch eine entsprechende Vereinbarung über die Fälligkeit begleitet werden:

Formulierungsvorschlag
Die laut Punkt XX des Dienstvertrages geregelte Jahresprämie wird jeweils im Folgejahr, verteilt auf 14 Auszahlungen (12 monatliche Zahlungen sowie eine zusätzliche Zahlung jeweils in den Monaten März / Juni und September / November), abgerechnet.“

LG